Wie hoch ist die Steuerlast bei 110.000 Euro Bruttoeinkommen und 105.000 Euro Abfindung in Steuerklasse 3 ohne Kinder im Saarland?

Antwort

Die Berechnung der Steuerlast bei einem Bruttoeinkommen von 110.000 € plus einer Abfindung von 105.000 € in Steuerklasse 3 (ledig/verheiratet, keine Kinder) ist komplex, da insbesondere bei Abfindungen das sogenannte „Fünftelregelung“-Verfahren (§ 34 EStG) zur Anwendung kommt. Hier eine vereinfachte Beispielrechnung für das Steuerjahr 2024, ohne Kirchensteuer, mit Grundfreibetrag und Solidaritätszuschlag, im Saarland (das Bundesland spielt bei der Lohnsteuer keine Rolle): **1. Gesamteinkommen:** - Bruttoarbeitslohn: 110.000 € - Abfindung: 105.000 € - Gesamteinkommen: 215.000 € **2. Steuerberechnung ohne Fünftelregelung (vereinfachte Annahme):** Das gesamte Einkommen würde nach dem normalen Einkommensteuertarif versteuert werden. Das ist aber bei Abfindungen nicht korrekt. **3. Steuerberechnung mit Fünftelregelung:** Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass die Abfindung steuerlich begünstigt wird, indem sie so behandelt wird, als würde sie auf fünf Jahre verteilt. **Berechnungsschritte:** a) **Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung:** 110.000 € (ggf. abzüglich Werbungskostenpauschale und Sonderausgabenpauschale, hier vernachlässigt) b) **Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung berechnen.** c) **Zu versteuerndes Einkommen mit 1/5 der Abfindung:** 110.000 € + 21.000 € = 131.000 € d) **Steuer auf das Einkommen mit 1/5 der Abfindung berechnen.** e) **Differenz der beiden Steuerbeträge = Steuer auf 1/5 der Abfindung.** f) **Differenz x 5 = Steuer auf die gesamte Abfindung.** g) **Gesamte Steuerlast = Steuer auf 110.000 € + Steuer auf die Abfindung.** --- **Beispielrechnung (vereinfachte Werte, Stand 2024):** - Steuerklasse 3, keine Kinder, keine Kirchensteuer, Grundfreibetrag 11.604 € **a) Steuer auf 110.000 € (zu versteuerndes Einkommen):** Mit Steuerklasse 3 und Splittingtarif (verheiratet, Partner ohne Einkommen): Einkommensteuer ca. 19.000 € Solidaritätszuschlag ca. 0 € (fällt meist weg) **b) Steuer auf 131.000 €:** Einkommensteuer ca. 29.000 € **c) Differenz:** 29.000 € – 19.000 € = 10.000 € **d) Steuer auf die Abfindung:** 10.000 € x 5 = 50.000 € **e) Gesamte Steuerlast:** 19.000 € + 50.000 € = **69.000 €** --- **Fazit:** Die gesamte Steuerlast auf das Jahreseinkommen von 110.000 € plus 105.000 € Abfindung beträgt nach der Fünftelregelung etwa **69.000 €** (ohne Kirchensteuer, ohne weitere Abzüge oder Freibeträge). **Hinweis:** Dies ist eine grobe Schätzung. Die tatsächliche Steuer kann je nach persönlichen Verhältnissen, weiteren Abzügen und genauen Berechnungsparametern abweichen. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich die Nutzung eines [Abfindungsrechners](https://www.abfindungsrechner.com/) oder die Beratung durch einen Steuerberater.

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