Die Höhe der Steuernachzahlung hängt von mehreren Faktoren ab, die du in deiner Frage nicht vollständig angegeben hast. Entscheidend sind unter anderem: - Dein gesamtes zu versteuernde...
Für volljährige Kinder mit Behinderung gibt es beim Kindergeld keine feste Einkommensgrenze mehr. Seit 2012 ist das eigene Einkommen des Kindes grundsätzlich **kein Ausschlusskriterium** mehr für den Kindergeldanspruch. Entscheidend ist, dass das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Das bedeutet: Das Kindergeld wird gezahlt, **unabhängig vom Einkommen des Kindes**. Allerdings prüft die Familienkasse, ob das Kind tatsächlich außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dazu werden die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes (z. B. Erwerbseinkommen, Renten, Unterhaltsleistungen) mit dem sogenannten „gesamten existenziellen Bedarf“ des Kindes verglichen. **Wichtig:** - Übersteigen die eigenen Mittel des Kindes den existenziellen Bedarf (Grundbedarf plus behinderungsbedingter Mehrbedarf), kann der Anspruch auf Kindergeld entfallen. - Liegen die eigenen Mittel darunter, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. **Fazit:** Es gibt keine pauschale Netto-Einkommensgrenze mehr. Entscheidend ist, ob das Kind seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Die genaue Berechnung ist individuell und hängt vom jeweiligen Bedarf und den Einkünften ab. **Weitere Informationen:** [Kindergeld für behinderte Kinder – Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-behinderte-kinder)
Die Höhe der Steuernachzahlung hängt von mehreren Faktoren ab, die du in deiner Frage nicht vollständig angegeben hast. Entscheidend sind unter anderem: - Dein gesamtes zu versteuernde...
Die Rückerstattung vom Finanzamt hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem davon, wie viel Lohnsteuer im Laufe des Jahres bereits gezahlt wurde, welche weiteren Abzüge oder Werbungs...
Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind eine Einkunftsart im deutschen Einkommensteuerrecht (§ 18 EStG). Sie entstehen, wenn jemand eigene Rechnung und Verantwortung tätig ist, ohn...
Im deutschen Einkommensteuertarif (Splittingtarif für zusammen veranlagte Ehegatten) gibt es keinen festen Steuersatz von 25 %. Der Einkommensteuertarif ist progressiv, das heißt, der Steue...
Die Berechnung der Steuerlast bei einem Bruttoeinkommen von 110.000 € plus einer Abfindung von 105.000 € in Steuerklasse 3 (ledig/verheiratet, keine Kinder) ist komplex, da insbesondere bei...