Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt für Gemeinden?

Antwort

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist ein Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass eine bestimmte Person oder Institution – zum Beispiel eine Gemeinde – voraussichtlich keine Einkommen- oder Körperschaftsteuer zahlen muss, weil keine oder nur sehr geringe steuerpflichtige Einkünfte vorliegen. Für Gemeinden bedeutet das: Sie können mit einer NV-Bescheinigung gegenüber Banken oder anderen Stellen nachweisen, dass auf Kapitalerträge (z. B. Zinsen aus Guthaben) keine Kapitalertragsteuer einbehalten werden muss. Normalerweise behalten Banken automatisch 25 % Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) ein. Mit der NV-Bescheinigung wird die Gemeinde davon befreit. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: - Die NV-Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt auf Antrag ausgestellt. - Sie gilt in der Regel für drei Jahre. - Sie dient als Nachweis, dass keine Steuerpflicht besteht und daher keine Kapitalertragsteuer einbehalten werden muss. - Sie ist besonders für Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Gemeinden) relevant, die keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielen. Weitere Informationen findest du z. B. auf der [Website des Bundesfinanzministeriums](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/N/Nichtveranlagungsbescheinigung.html).

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