Ist § 8b bei A GmbH anwendbar für den 6% Anteil an B GmbH, wenn A GmbH 80% an C GmbH und C GmbH 60% an B GmbH hält?

Antwort

§ 8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) regelt die Steuerbefreiung für bestimmte Beteiligungen von Kapitalgesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften. In deinem Fall ist A GmbH zu 6% an B GmbH beteiligt. Die Regelung des § 8b KStG sieht vor, dass Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sind. Eine der Voraussetzungen ist, dass die Beteiligung mindestens 10% betragen muss, um in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Da A GmbH nur 6% an B GmbH hält, fällt diese Beteiligung nicht unter die Steuerbefreiung des § 8b KStG. Die 80%ige Beteiligung von A GmbH an C GmbH und die 60%ige Beteiligung von C GmbH an B GmbH sind für die Anwendung des § 8b KStG ebenfalls nicht relevant, da die direkte Beteiligung von A GmbH an B GmbH unter 10% liegt. Zusammenfassend: § 8b KStG ist für A GmbH in Bezug auf den Anteil an B GmbH nicht anwendbar.

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