Existiert kein privater oder außerbetrieblicher Bereich bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Antwort

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wird zwischen betrieblichen und privaten Einnahmen und Ausgaben unterschieden. Der private Bereich wird in der EÜR nicht erfasst, da die EÜR ausschließlich für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns aus der betrieblichen Tätigkeit dient. Private Einnahmen und Ausgaben sind nicht relevant für die EÜR und sollten daher nicht in die Berechnung einfließen. Es ist wichtig, die betrieblichen und privaten Bereiche klar zu trennen, um eine korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.

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