Wie werden Einnahmen aus der Überlassung von Sachen in Rumänien (außer den unter Punkt 1.3.2. und 1.3.3. genannten) steuerlich behandelt?

Antwort

Die Formulierung „Venituri din Romania - cedarea folosintei bunurilor (altele decat cele de la pct.1.3.2. si pct.1.3.3.)“ bedeutet auf Deutsch: „Einkünfte aus Rumänien – Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen (andere als die unter Punkt 1.3.2. und Punkt 1.3.3. genannten).“ Das bezieht sich in der Regel auf Einkünfte, die durch die Vermietung oder Verpachtung von Sachen oder Rechten erzielt werden, mit Ausnahme der in den genannten Punkten speziell aufgeführten Fälle.

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