Was zählt bei der Steuererklärung als energetische Maßnahme?

Antwort

Zu den energetischen Maßnahmen, die bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können, zählen bestimmte Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen. Grundlage ist § 35c Einkommensteuergesetz (EStG). Dazu gehören insbesondere: - **Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken** (z. B. Außenwände, Dach, Kellerdecke) - **Erneuerung oder Einbau von Fenstern und Außentüren** - **Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage** - **Erneuerung der Heizungsanlage** (z. B. Austausch alter Heizkessel gegen moderne Brennwerttechnik, Wärmepumpen, Biomasseanlagen) - **Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung** (z. B. Smart-Home-Systeme zur Heizungssteuerung) - **Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind** (z. B. hydraulischer Abgleich) Wichtig ist, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und eine entsprechende Bescheinigung nach amtlichem Muster vorliegt. Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre (maximal 40.000 Euro pro Objekt). Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energetische-massnahmen.html) und im [§ 35c EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html).

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