Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Ja, auch als Altersteilzeitrentner kannst du die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen, sofern du noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst und tatsächlich Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hast. Die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) gilt für Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie sich in Altersteilzeit befinden oder nicht. Wichtig ist, dass du während der Altersteilzeit tatsächlich arbeitest (z. B. in der sogenannten Arbeitsphase des Blockmodells) und Fahrten zur Arbeitsstätte anfallen. In der Freistellungsphase (wenn du nicht mehr arbeitest, aber noch Gehalt bekommst) kannst du die Entfernungspauschale nicht ansetzen, da keine Fahrten zur Arbeit stattfinden. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Einkommensteuer/entfernungspauschale_node.html).
Entscheidend ist dein Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres. Das heißt: Wenn du im Mai umziehst, aber am 31. Dezember bereits in der neuen Wohnung gemeldet bist, ist das Finanza... [mehr]
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt im Jahr 2024 in Deutschland: - Für die ersten 20 Kilometer: **0,30 Euro pro Kilometer** (einfache Entfernung) - Ab dem 21. Kilometer: **0... [mehr]
Ein Schreibtischstuhl kann in der Steuererklärung als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder als Betriebsausgabe (bei Selbstständigen) angesetzt werden, wenn er beruflich genutzt wird. Dabe... [mehr]
Die Abgabe der Steuererklärung kann grundsätzlich nicht beliebig oft verschoben werden. In Deutschland gilt für die Abgabe der Steuererklärung eine gesetzliche Frist. Für das... [mehr]
Ja, Pflegeleistungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:... [mehr]
Leistungen aus einer privaten Altersrente (z. B. aus einer privaten Rentenversicherung, die nicht staatlich gefördert ist und nicht zur Basis- oder Riester-Rente gehört) werden in der Einkom... [mehr]
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Sie gehören zu den sogenannten "sonstigen Vorsorgeaufwendungen". **E... [mehr]
Die Kapitalabfindung aus einer RT12F Rentenversicherung (meist eine private Rentenversicherung) muss in der Steuererklärung in der Anlage R („Einkünfte aus Renten“) eingetragen w... [mehr]
Leistungen der Zusatzversorgungskasse (ZVK) sind in der Einkommensteuererklärung in der Regel als „sonstige Einkünfte“ anzugeben. Sie gehören zu den Einkünften aus der... [mehr]
Ja, bei Punkt 55 „Bezeichnung des Unternehmens“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ist der Name gemeint, unter dem das Unternehmen geführt wird. Das k... [mehr]