Muss ich die Anlage KAP für Kapitalerträge von der Bank of Scotland in der Steuererklärung ausfüllen?

Antwort

Ob du die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) in deiner Steuererklärung ausfüllen musst, hängt davon ab, ob und wie die Kapitalerträge von der Bank of Scotland in Deutschland besteuert wurden: **1. Kapitalerträge wurden bereits mit Abgeltungsteuer belegt:** Wenn die Bank of Scotland die Abgeltungsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt einbehalten und an das deutsche Finanzamt abgeführt hat, besteht grundsätzlich keine Pflicht, die Anlage KAP auszufüllen. In diesem Fall sind die Erträge bereits korrekt versteuert. **2. Kapitalerträge wurden nicht oder nicht vollständig besteuert:** Die Bank of Scotland ist eine ausländische Bank. Häufig führen ausländische Banken keine deutsche Abgeltungsteuer ab. In diesem Fall musst du die Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben, damit das Finanzamt die Steuer korrekt berechnen kann. **3. Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft:** Wenn du Kapitalerträge hast und dein Sparer-Pauschbetrag (1.000 € für Ledige, 2.000 € für Verheiratete) nicht ausgeschöpft wurde, kannst du durch das Ausfüllen der Anlage KAP eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuer beantragen. **Fazit:** Hast du Kapitalerträge von der Bank of Scotland erhalten, musst du diese in der Regel in der Anlage KAP angeben, da die Bank keine deutsche Abgeltungsteuer abführt. Trage die Erträge in Zeile 15 („Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“) ein. **Weitere Informationen:** [Anlage KAP – Ausfüllhilfe und Hinweise (ELSTER)](https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/kap) Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem Steuerberater.

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