Werden die Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die SV weitergeleitet?

Antwort

Ja, die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten. Diese Beiträge umfassen die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber führt sowohl den einbehaltenen Arbeitnehmeranteil als auch seinen eigenen Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherungsträger weiter. Dies geschieht in der Regel monatlich und ist Teil der Lohnabrechnung.

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