Nein, der Arbeitgeber*innenanteil zur Sozialversicherung wird nicht vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen einbehalten. Der Arbeitgeber zahlt diesen Anteil zusätzlich zum Bruttogehalt der Arbeit... [mehr]
Nein, der Arbeitgeber*innenanteil zur Sozialversicherung wird nicht vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen einbehalten. Der Arbeitgeber zahlt diesen Anteil zusätzlich zum Bruttogehalt der Arbeit... [mehr]
Der Arbeitgeberanteil für Überstundenzuschläge von 25% setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die in der Regel die Sozialversicherungsbeiträge umfassen. Um den Arbeitge... [mehr]
Ja, die Sozialversicherungsbeiträge werden in der Regel vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten. Diese Beiträge umfassen die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. D... [mehr]
Der Begriff **SV-AG-Anteil** auf der Lohnabrechnung steht für den **Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil**. Das bedeutet: Es handelt sich um den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (Kran... [mehr]