Nein, der Arbeitgeber*innenanteil zur Sozialversicherung wird nicht vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen einbehalten. Der Arbeitgeber zahlt diesen Anteil zusätzlich zum Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen. Das Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen wird nur um den Arbeitnehmer*innenanteil zur Sozialversicherung sowie um Steuern und andere Abzüge reduziert.