Die sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres trägst du normalerweise nicht selbst in irgendein Standardfeld ein, sondern sie stehen bereits in der Jahresmeldung deines Arbeitgebers...
Wird der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung vom Bruttogehalt einbehalten?
Antwort vomNein, der Arbeitgeber*innenanteil zur Sozialversicherung wird nicht vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen einbehalten. Der Arbeitgeber zahlt diesen Anteil zusätzlich zum Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen. Das Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen wird nur um den Arbeitnehmer*innenanteil zur Sozialversicherung sowie um Steuern und andere Abzüge reduziert.