Die Beitragsbemessungsgrenzen sind Obergrenzen für das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbe erhoben werden. In Deutschland gelten sie für verschiedene Sozialversicherungen, wie die ge... [mehr]
Nein, der Arbeitgeber*innenanteil zur Sozialversicherung wird nicht vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen einbehalten. Der Arbeitgeber zahlt diesen Anteil zusätzlich zum Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen. Das Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen wird nur um den Arbeitnehmer*innenanteil zur Sozialversicherung sowie um Steuern und andere Abzüge reduziert.
Die Beitragsbemessungsgrenzen sind Obergrenzen für das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbe erhoben werden. In Deutschland gelten sie für verschiedene Sozialversicherungen, wie die ge... [mehr]
Die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme dienen. Dazu gehören die Rentenversiche... [mehr]