Wird der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung vom Bruttogehalt einbehalten?

Antwort

Nein, der Arbeitgeber*innenanteil zur Sozialversicherung wird nicht vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen einbehalten. Der Arbeitgeber zahlt diesen Anteil zusätzlich zum Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen. Das Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen wird nur um den Arbeitnehmer*innenanteil zur Sozialversicherung sowie um Steuern und andere Abzüge reduziert.

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