Der Begriff **SV-AG-Anteil** auf der Lohnabrechnung steht für den **Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil**. Das bedeutet: Es handelt sich um den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (Kran... [mehr]
Nein, der Arbeitgeber*innenanteil zur Sozialversicherung wird nicht vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen einbehalten. Der Arbeitgeber zahlt diesen Anteil zusätzlich zum Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen. Das Bruttogehalt der Arbeitnehmer*innen wird nur um den Arbeitnehmer*innenanteil zur Sozialversicherung sowie um Steuern und andere Abzüge reduziert.
Der Begriff **SV-AG-Anteil** auf der Lohnabrechnung steht für den **Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil**. Das bedeutet: Es handelt sich um den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (Kran... [mehr]
Der Begriff „Arbeitgebergeld“ ist nicht eindeutig. Vermutlich ist damit gemeint, wie hoch die gesamten Kosten für den Arbeitgeber sind, wenn ein Arbeitnehmer ein Bruttogehalt von 1.60... [mehr]