Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung müssen vom Arbeitgeber an verschiedene Träger abgeführt werden. Dazu gehören: 1. **Krankenversicherung**: Die Beiträge w... [mehr]
Nicht sozialversicherungspflichtig sind in Deutschland unter anderem folgende Personengruppen: 1. **Selbstständige**: Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. 2. **Minijobber**: Beschäftigte, die regelmäßig nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. 3. **Beamte**: Sie sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern haben eine eigene Altersversorgung. 4. **Studenten**: In bestimmten Fällen, insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungen oder im Rahmen von Praktika. 5. **Rentner**: Wenn sie eine Rente beziehen und nebenbei arbeiten, können sie unter bestimmten Einkommensgrenzen sozialversicherungsfrei bleiben. 6. **Familienangehörige**: In bestimmten Fällen, wie bei der Mitarbeit im Familienbetrieb ohne Vergütung. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausnahmen zu beachten, da die Regelungen komplex sein können.
Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung müssen vom Arbeitgeber an verschiedene Träger abgeführt werden. Dazu gehören: 1. **Krankenversicherung**: Die Beiträge w... [mehr]
Als Sozialversicherungsfachangestellte im Bereich medizinische Rehabilitation sind insbesondere folgende Paragraphen relevant: 1. **SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch)** - Regelt die gesetzlic... [mehr]
Die Belastung der Arbeitnehmer durch Sozialversicherungsbeiträge wird in Deutschland vom Bruttogehalt berechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus verschiedenen Komponenten zus... [mehr]
Deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, unterliegen speziellen Regelungen bezüglich der Sozialversicherung. Grundsätzlich sind sie in der Schweiz sozialversicherungspflichtig... [mehr]
Grenzgänger in Deutschland unterliegen speziellen Regelungen bezüglich der Sozialversicherungen, die von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Wohnsitzland und dem Arbeitsland. Grund... [mehr]
Drei Merkmale des Sozialversicherungssystems sind: 1. **Solidaritätsprinzip**: Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Versicherten, wobei die Höhe der Beiträge oft einkommens... [mehr]
Die fünf Zweige der Sozialversicherung in Deutschland sind: 1. **Krankenversicherung**: Träger sind die gesetzlichen Krankenkassen, wie z.B. AOK, TK oder Barmer. 2. **Rentenversicherung**:... [mehr]
Kinder stehen unter dem Schutz von gesetzlichen Sozialversicherungen, weil sie als besonders schutzbedürftig gelten. Die Sozialversicherungssysteme in vielen Ländern, einschließlich De... [mehr]
Ja, viele Elemente von Bismarcks Sozialversicherungssystem sind bis heute in der deutschen Sozialversicherung zu finden. Bismarck führte im 19. Jahrhundert ein System ein, das auf dem Prinzip der... [mehr]
Pro und Contra Punkte der heutigen Sozialversicherung: **Pro:** 1. **Soziale Sicherheit:** Die Sozialversicherung bietet finanzielle Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter und Invalidit&... [mehr]