Welche Personengruppen sind nicht sozialversicherungspflichtig?

Antwort

Nicht sozialversicherungspflichtig sind in Deutschland unter anderem folgende Personengruppen: 1. **Selbstständige**: Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. 2. **Minijobber**: Beschäftigte, die regelmäßig nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. 3. **Beamte**: Sie sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern haben eine eigene Altersversorgung. 4. **Studenten**: In bestimmten Fällen, insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungen oder im Rahmen von Praktika. 5. **Rentner**: Wenn sie eine Rente beziehen und nebenbei arbeiten, können sie unter bestimmten Einkommensgrenzen sozialversicherungsfrei bleiben. 6. **Familienangehörige**: In bestimmten Fällen, wie bei der Mitarbeit im Familienbetrieb ohne Vergütung. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausnahmen zu beachten, da die Regelungen komplex sein können.

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