Ja, es gibt gerichtliche Beschlüsse, in denen die Kostenfestsetzung für ein Schriftsachverständigengutachten thematisiert wird. Solche Beschlüsse betreffen meist die Festsetzung de... [mehr]
Ja, die Einlegung einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzbeschluss hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss in der Regel nicht automatisch gehemmt wird. Es kann jedoch ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt werden, um die Vollstreckung bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verhindern.
Ja, es gibt gerichtliche Beschlüsse, in denen die Kostenfestsetzung für ein Schriftsachverständigengutachten thematisiert wird. Solche Beschlüsse betreffen meist die Festsetzung de... [mehr]
Eine Beschwerde bei Gericht ist ein Rechtsmittel, mit dem gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Die genaue Vorgehensweise und die Rechtsgrundlage hängen davon ab, in welchem... [mehr]