Ja – aber bei einem Bußgeldbescheid ist eine „Beschwerde über die Behörde“ meist nicht der richtige Weg. Entscheidend ist: Gegen den Bescheid selbst musst du innerhal...
Wird die Zwangsvollstreckung durch eine Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss gehemmt?
Antwort vomJa, die Einlegung einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzbeschluss hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss in der Regel nicht automatisch gehemmt wird. Es kann jedoch ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt werden, um die Vollstreckung bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verhindern.