Wo kann man sich über einen Staatsanwalt oder Bundesstaatsanwalt beschweren?

Antwort

Eine Beschwerde gegen eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt in Deutschland kannst du grundsätzlich bei der vorgesetzten Behörde einreichen. Das ist in der Regel die jeweilige **Leitende Staatsanwaltschaft** oder die **Generalstaatsanwaltschaft** des Bundeslandes, in dem die Staatsanwaltschaft tätig ist. **Vorgehen:** - Die Beschwerde sollte schriftlich und möglichst konkret formuliert werden. - Sie kann direkt an die Leitung der jeweiligen Staatsanwaltschaft oder an die Generalstaatsanwaltschaft gerichtet werden. **Bundesanwaltschaft (Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof):** - Beschwerden gegen den Bundesanwalt oder die Bundesanwaltschaft richtest du an den **Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof**. - Die Kontaktdaten findest du auf der offiziellen Seite: [Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof](https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Service/Kontakt/_node.html) **Wichtige Hinweise:** - Eine Beschwerde ist kein Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft. Wenn du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist, gibt es dafür meist spezielle Rechtsmittel (z.B. Beschwerde nach § 172 StPO). - Bei schwerwiegenden Vorwürfen (z.B. Korruption, Rechtsbeugung) kannst du dich auch an die **Dienstaufsicht** oder in Extremfällen an die **Staatsanwaltschaft** selbst wenden. **Zusammengefasst:** - Bei der zuständigen Leitenden Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft des Bundeslandes - Bei der Bundesanwaltschaft: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Weitere Informationen findest du meist auf den Webseiten der jeweiligen Staatsanwaltschaften oder Justizministerien der Bundesländer.

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