Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine finanzielle Unterstützung, die Personen gewährt wird, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Sie soll sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu rechtlichem Schutz und zu den Gerichten haben. Die Prozesskostenhilfe deckt in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und andere notwendige Auslagen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Um PKH zu erhalten, muss der Antragsteller seine finanzielle Situation offenlegen und nachweisen, dass er die Kosten des Verfahrens nicht selbst tragen kann. Zudem muss das Verfahren Aussicht auf Erfolg haben. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen können je nach Land und Rechtsordnung variieren. In Deutschland beispielsweise wird die PKH im Rahmen des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe geregelt.