Warum geht das BGB von einer festen Altersgrenze für die Geschäftsfähigkeit aus?

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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland legt feste Altersgrenzen für die Geschäftsfähigkeit fest, um rechtliche Klarheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten. Diese Regelungen basieren auf der Annahme, dass mit zunehmendem Alter auch die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidungsfindung und zum Verständnis rechtlicher Konsequenzen wächst. Die Altersgrenzen sind wie folgt definiert: 1. **Geschäftsunfähigkeit**: Personen unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind grundsätzlich nichtig, um sie vor den Folgen unüberlegter Entscheidungen zu schützen. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen (z.B. Geschenke), benötigen jedoch die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter für andere Verträge. 3. **Vollgeschäftsfähigkeit**: Ab 18 Jahren sind Personen voll geschäftsfähig und können eigenständig Verträge abschließen. Diese Regelungen dienen dem Schutz von Minderjährigen, um sie vor möglichen Nachteilen und rechtlichen Konsequenzen zu bewahren, die sie aufgrund ihrer möglicherweise unzureichenden Reife und Erfahrung nicht vollständig überblicken können.

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