§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland legt feste Altersgrenzen für die Geschäftsfähigkeit fest, um rechtliche Klarheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten. Diese Regelungen basieren auf der Annahme, dass mit zunehmendem Alter auch die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidungsfindung und zum Verständnis rechtlicher Konsequenzen wächst. Die Altersgrenzen sind wie folgt definiert: 1. **Geschäftsunfähigkeit**: Personen unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind grundsätzlich nichtig, um sie vor den Folgen unüberlegter Entscheidungen zu schützen. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen (z.B. Geschenke), benötigen jedoch die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter für andere Verträge. 3. **Vollgeschäftsfähigkeit**: Ab 18 Jahren sind Personen voll geschäftsfähig und können eigenständig Verträge abschließen. Diese Regelungen dienen dem Schutz von Minderjährigen, um sie vor möglichen Nachteilen und rechtlichen Konsequenzen zu bewahren, die sie aufgrund ihrer möglicherweise unzureichenden Reife und Erfahrung nicht vollständig überblicken können.
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]