Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland legt feste Altersgrenzen für die Geschäftsfähigkeit fest, um rechtliche Klarheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten. Diese Regelungen basieren auf der Annahme, dass mit zunehmendem Alter auch die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidungsfindung und zum Verständnis rechtlicher Konsequenzen wächst. Die Altersgrenzen sind wie folgt definiert: 1. **Geschäftsunfähigkeit**: Personen unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind grundsätzlich nichtig, um sie vor den Folgen unüberlegter Entscheidungen zu schützen. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen (z.B. Geschenke), benötigen jedoch die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter für andere Verträge. 3. **Vollgeschäftsfähigkeit**: Ab 18 Jahren sind Personen voll geschäftsfähig und können eigenständig Verträge abschließen. Diese Regelungen dienen dem Schutz von Minderjährigen, um sie vor möglichen Nachteilen und rechtlichen Konsequenzen zu bewahren, die sie aufgrund ihrer möglicherweise unzureichenden Reife und Erfahrung nicht vollständig überblicken können.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Das erlaubte Alter eines Kindes hängt stark vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - Für den Kindergeldanspruch in Deutschland: Bis zum 18. Lebe... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]