Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland legt feste Altersgrenzen für die Geschäftsfähigkeit fest, um rechtliche Klarheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten. Diese Regelungen basieren auf der Annahme, dass mit zunehmendem Alter auch die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Entscheidungsfindung und zum Verständnis rechtlicher Konsequenzen wächst. Die Altersgrenzen sind wie folgt definiert: 1. **Geschäftsunfähigkeit**: Personen unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind grundsätzlich nichtig, um sie vor den Folgen unüberlegter Entscheidungen zu schützen. 2. **Beschränkte Geschäftsfähigkeit**: Personen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen (z.B. Geschenke), benötigen jedoch die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter für andere Verträge. 3. **Vollgeschäftsfähigkeit**: Ab 18 Jahren sind Personen voll geschäftsfähig und können eigenständig Verträge abschließen. Diese Regelungen dienen dem Schutz von Minderjährigen, um sie vor möglichen Nachteilen und rechtlichen Konsequenzen zu bewahren, die sie aufgrund ihrer möglicherweise unzureichenden Reife und Erfahrung nicht vollständig überblicken können.
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]