Der Unterschied zwischen einem Vorsorgebevollmächtigten und einem ehrenamtlichen Betreuer ist wesentlich und betrifft sowohl die rechtliche Stellung als auch die Aufgaben und die Kontrolle durch... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Das erlaubte Alter eines Kindes hängt stark vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - Für den Kindergeldanspruch in Deutschland: Bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausbildung, Studium) bis zum 25. Lebensjahr. - Für die Einschulung: In Deutschland meist 6 Jahre. - Für die Nutzung bestimmter Angebote (z.B. Kindertarif im ÖPNV, Eintrittspreise): Oft bis 14 Jahre, manchmal bis 12 oder 16 Jahre. Bitte gib mehr Kontext an, damit eine präzise Antwort möglich ist.
Der Unterschied zwischen einem Vorsorgebevollmächtigten und einem ehrenamtlichen Betreuer ist wesentlich und betrifft sowohl die rechtliche Stellung als auch die Aufgaben und die Kontrolle durch... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Kinder mit Autismus haben – wie alle Kinder – die gleichen Grundrechte, die im Grundgesetz, in der UN-Kinderrechtskonvention und in der UN-Behind... [mehr]
In Deutschland besteht für eine Frau mit einem einjährigen Kind während der Privatinsolvenz grundsätzlich keine generelle Pflicht, arbeiten zu gehen. Die Erwerbsobliegenheit &ndash... [mehr]