Der Begriff „gleichberechtigt“ bei mehreren Ersatzbevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bedeutet, dass alle benannten Ersatzbevollmächtigten im Falle des Ausfalls des Haupt... [mehr]
Der Unterschied zwischen einem Vorsorgebevollmächtigten und einem ehrenamtlichen Betreuer ist wesentlich und betrifft sowohl die rechtliche Stellung als auch die Aufgaben und die Kontrolle durch das Gericht: **Vorsorgebevollmächtigter:** - Wird durch eine Vorsorgevollmacht von der betroffenen Person selbst bestimmt. - Die Vollmacht gilt, sobald die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann. - Der Bevollmächtigte handelt im Namen der Person und kann – je nach Umfang der Vollmacht – über Vermögen, Gesundheit, Aufenthaltsort usw. entscheiden. - Es gibt keine regelmäßige Kontrolle durch das Betreuungsgericht. - Der Bevollmächtigte ist der Person, die ihn bevollmächtigt hat, rechenschaftspflichtig, aber nicht dem Gericht. **Ehrenamtlicher Betreuer:** - Wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn keine (ausreichende) Vorsorgevollmacht vorliegt. - Das Gericht legt den Aufgabenkreis fest (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge). - Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Gerichts und muss regelmäßig Berichte und Rechnungslegungen einreichen. - Der Betreuer handelt im Namen der betreuten Person, ist aber dem Gericht gegenüber verantwortlich. **Zusammengefasst:** Als Kind bist du als Vorsorgebevollmächtigter freier in deinen Entscheidungen und unterliegst keiner gerichtlichen Kontrolle, solange du im Sinne der Vollmacht handelst. Als ehrenamtlicher Betreuer bist du dem Gericht rechenschaftspflichtig und musst dich an dessen Vorgaben halten. Die Bestellung als Betreuer erfolgt nur, wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht existiert. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-gesellschaft/betreuungsrecht/betreuungsrecht_node.html).
Der Begriff „gleichberechtigt“ bei mehreren Ersatzbevollmächtigten in einer Vorsorgevollmacht bedeutet, dass alle benannten Ersatzbevollmächtigten im Falle des Ausfalls des Haupt... [mehr]
Wenn der Vollmachtgeber bereits dement ist und somit nicht mehr geschäftsfähig oder einwilligungsfähig, kann er keine neue Vorsorgevollmacht mehr erteilen. Die Geschäftsfähigk... [mehr]
Wenn eine Ersatzbevollmächtigte in einer gemeinschaftlichen, gleichberechtigten Vorsorgevollmacht die Vollmacht nicht ausübt, ergeben sich folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigk... [mehr]
Wenn ein Bevollmächtigter einer gemeinschaftlichen Vorsorgevollmacht seine Vollmacht nicht ausübt, hat das folgende Konsequenzen: 1. **Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers**: Falls... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Das erlaubte Alter eines Kindes hängt stark vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - Für den Kindergeldanspruch in Deutschland: Bis zum 18. Lebe... [mehr]
Das Betreuungsgesetz (BtG) ist ein Teil des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und regelt die rechtliche Betreuung volljähriger Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ih... [mehr]
Um beim zuständigen Gericht zu beantragen, dass dein Betreuer für den Bereich Finanzen (Vermögenssorge) abberufen oder der Aufgabenbereich geändert wird, kannst du einen formlosen... [mehr]
Um einen Antrag beim Gericht zu stellen, damit dein Betreuer im Bereich Finanzen abberufen wird, gehst du wie folgt vor: 1. **Schriftlicher Antrag ans Betreuungsgericht:** Du musst einen formlos... [mehr]
Um beim Gericht zu beantragen, dass dein gesetzlicher Betreuer im Bereich Finanzen (Vermögenssorge) nicht mehr zuständig ist, gehst du wie folgt vor: 1. **Schriftlicher Antrag**: Du musst e... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Kinder mit Autismus haben – wie alle Kinder – die gleichen Grundrechte, die im Grundgesetz, in der UN-Kinderrechtskonvention und in der UN-Behind... [mehr]