Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgebevollmächtigtem und ehrenamtlichem Betreuer für ein Kind?

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Der Unterschied zwischen einem Vorsorgebevollmächtigten und einem ehrenamtlichen Betreuer ist wesentlich und betrifft sowohl die rechtliche Stellung als auch die Aufgaben und die Kontrolle durch das Gericht: **Vorsorgebevollmächtigter:** - Wird durch eine Vorsorgevollmacht von der betroffenen Person selbst bestimmt. - Die Vollmacht gilt, sobald die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann. - Der Bevollmächtigte handelt im Namen der Person und kann – je nach Umfang der Vollmacht – über Vermögen, Gesundheit, Aufenthaltsort usw. entscheiden. - Es gibt keine regelmäßige Kontrolle durch das Betreuungsgericht. - Der Bevollmächtigte ist der Person, die ihn bevollmächtigt hat, rechenschaftspflichtig, aber nicht dem Gericht. **Ehrenamtlicher Betreuer:** - Wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn keine (ausreichende) Vorsorgevollmacht vorliegt. - Das Gericht legt den Aufgabenkreis fest (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge). - Der Betreuer unterliegt der Kontrolle des Gerichts und muss regelmäßig Berichte und Rechnungslegungen einreichen. - Der Betreuer handelt im Namen der betreuten Person, ist aber dem Gericht gegenüber verantwortlich. **Zusammengefasst:** Als Kind bist du als Vorsorgebevollmächtigter freier in deinen Entscheidungen und unterliegst keiner gerichtlichen Kontrolle, solange du im Sinne der Vollmacht handelst. Als ehrenamtlicher Betreuer bist du dem Gericht rechenschaftspflichtig und musst dich an dessen Vorgaben halten. Die Bestellung als Betreuer erfolgt nur, wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht existiert. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-gesellschaft/betreuungsrecht/betreuungsrecht_node.html).

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