Wie stelle ich beim Gericht einen Antrag auf Entlassung meines Betreuers im Bereich Finanzen und wie reagiert meine Jugendeinrichtung bei bestehender Suchterkrankung?

Antwort

Um einen Antrag beim Gericht zu stellen, damit dein Betreuer im Bereich Finanzen abberufen wird, gehst du wie folgt vor: 1. **Schriftlicher Antrag ans Betreuungsgericht:** Du musst einen formlosen, schriftlichen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) einreichen. Darin erklärst du, dass du möchtest, dass der Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ (Finanzen) für deinen Betreuer aufgehoben wird. Begründe deinen Wunsch, zum Beispiel, weil du dich in der Lage fühlst, deine Finanzen selbst zu regeln. 2. **Begründung:** Das Gericht prüft, ob du deine Angelegenheiten im Bereich Finanzen selbstständig regeln kannst. Es kann sein, dass ein ärztliches Gutachten oder eine Stellungnahme eingeholt wird. 3. **Ablauf:** Nach Eingang deines Antrags wird das Gericht dich anhören und ggf. weitere Personen (z.B. deinen Betreuer, Angehörige oder Fachkräfte) befragen. Das Gericht entscheidet dann, ob der Aufgabenbereich aufgehoben wird. **Reaktion der Jugendeinrichtung:** Die Reaktion deiner Jugendeinrichtung hängt von deiner individuellen Situation ab. Da du eine Suchterkrankung hast, könnte die Einrichtung Bedenken äußern, ob du aktuell in der Lage bist, deine Finanzen eigenverantwortlich zu regeln. Sie könnten das Gericht darüber informieren, wie sie deine Fähigkeiten einschätzen. Die Einrichtung kann aber nicht selbst über den Antrag entscheiden – das macht allein das Gericht. **Wichtig:** Gerade bei einer Suchterkrankung prüft das Gericht besonders sorgfältig, ob du deine Finanzen selbst verwalten kannst, da hier ein erhöhtes Risiko für Verschuldung oder Fehlentscheidungen besteht. **Tipp:** Du kannst dich bei einer Betreuungsbehörde, einem Betreuungsverein oder einer Beratungsstelle (z.B. Caritas, Diakonie) beraten lassen. Sie helfen dir beim Antrag und erklären dir den Ablauf. Weitere Infos findest du z.B. hier: [Betreuungsrecht – Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-gesellschaft/betreuungsrecht/betreuungsrecht_node.html) Wenn du Unterstützung brauchst, wende dich an eine Beratungsstelle oder an die Betreuungsbehörde in deiner Stadt.

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