Kann ein psychisch kranker Elternteil rechtlicher Betreuer werden?

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Ob ein Elternteil, der selbst psychisch krank ist, als Betreuer bestellt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es möglich, dass auch ein psychisch erkrankter Elternteil als Betreuer eingesetzt wird, sofern er in der Lage ist, die Betreuung ordnungsgemäß auszuüben. Das Betreuungsgericht prüft bei der Auswahl eines Betreuers, ob die Person geeignet ist (§ 1816 BGB). Eine psychische Erkrankung schließt die Eignung nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob die Erkrankung die Fähigkeit beeinträchtigt, die Interessen des Betreuten zuverlässig und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Liegt eine schwere psychische Erkrankung vor, die die Wahrnehmung der Betreueraufgaben erheblich einschränkt, wird das Gericht in der Regel von einer Bestellung absehen. Bei leichteren oder gut behandelten Erkrankungen kann das Gericht dennoch eine Bestellung vornehmen, insbesondere wenn ein Vertrauensverhältnis besteht und der Elternteil die Aufgaben erfüllen kann. Im Zweifel holt das Gericht ärztliche Gutachten ein oder befragt den potenziellen Betreuer persönlich. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/betreuungsrecht/betreuungsrecht_node.html).

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