In Deutschland gibt es kein Gesetz, das Rentner zwingt, zu arbeiten. Sobald das gesetzliche Rentenalter erreicht ist und die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind, besteht keine V...
Das Betreuungsgesetz (BtG) ist ein Teil des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und regelt die rechtliche Betreuung volljähriger Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Es trat 1992 in Kraft und wurde zuletzt 2023 umfassend reformiert. Das Betreuungsgesetz umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche: 1. **Bestellung eines Betreuers:** Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Die Betreuung ist auf die Bereiche beschränkt, in denen Unterstützung notwendig ist (z. B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten). 2. **Aufgaben und Pflichten des Betreuers:** Der Betreuer handelt im Interesse der betreuten Person und muss deren Wünsche und Wohl berücksichtigen. Er ist dem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig. 3. **Rechte der betreuten Person:** Die betreute Person bleibt grundsätzlich geschäftsfähig und kann weiterhin selbst handeln, soweit sie dazu in der Lage ist. Die Betreuung ist keine Entmündigung. 4. **Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:** Das Gesetz regelt auch, wie eine Person im Voraus bestimmen kann, wer im Bedarfsfall ihre Betreuung übernehmen soll (Betreuungsverfügung) oder wem sie eine Vorsorgevollmacht erteilt. 5. **Beendigung der Betreuung:** Die Betreuung endet, wenn sie nicht mehr erforderlich ist oder die betreute Person verstirbt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/betreuungsrecht/betreuungsrecht_node.html).
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