Welcher Paragraph regelt Schwarzarbeit?

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Schwarzarbeit wird in Deutschland im **Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)** geregelt. Der zentrale Paragraph, der die Definition und das Verbot von Schwarzarbeit enthält, ist **§ 1 SchwarzArbG**. Hier findest du den Gesetzestext: [§ 1 SchwarzArbG – Verbot der Schwarzarbeit](https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg/__1.html) Zusätzlich werden in den folgenden Paragraphen die Begriffsbestimmungen (§ 2 SchwarzArbG) und die Ordnungswidrigkeiten sowie Strafvorschriften (§§ 8, 9 SchwarzArbG) geregelt.

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