Wer in Deutschland wie die fiktive Figur Walter White aus der Serie „Breaking Bad“ handelt – also insbesondere synthetische Drogen wie Methamphetamin („Crystal Meth“) her... [mehr]
Die Anerkennung einer sogenannten „doppelten Stellvertreterehe“ in Deutschland setzt voraus, dass bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sind. Eine doppelte Stellvertreterehe liegt vor, wenn beide Eheschließenden durch jeweils einen Stellvertreter vertreten werden, also keiner der beiden persönlich anwesend ist. Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer solchen Ehe in Deutschland sind: 1. **Wirksamkeit nach ausländischem Recht:** Die Ehe muss nach dem Recht des Staates, in dem sie geschlossen wurde, wirksam sein. Das heißt, das dortige Recht muss die Eheschließung durch Stellvertreter ausdrücklich zulassen. 2. **Beachtung des deutschen ordre public (§ 6 EGBGB):** Die Anerkennung darf nicht gegen den deutschen ordre public (die grundlegenden Prinzipien des deutschen Rechts) verstoßen. Das bedeutet insbesondere: - Die Ehe darf nicht gegen das Verbot der Stellvertretung bei der Eheschließung nach deutschem Recht (§ 1311 BGB) verstoßen, es sei denn, die Umstände sind so gelagert, dass eine Anerkennung ausnahmsweise nicht als Verstoß gegen den ordre public angesehen wird (z. B. bei engen Auslandsbeziehungen). - Die freie und persönliche Willensbildung der Eheschließenden muss gewährleistet sein. 3. **Keine Umgehung des deutschen Rechts:** Die Eheschließung darf nicht dazu dienen, zwingende deutsche Vorschriften zu umgehen (z. B. das Verbot der Stellvertretung bei der Eheschließung). 4. **Keine sonstigen Anerkennungshindernisse:** Es dürfen keine weiteren Gründe vorliegen, die einer Anerkennung entgegenstehen (z. B. Doppelehe, Verwandtschaftsverhältnis). **Fazit:** Eine doppelte Stellvertreterehe wird in Deutschland nur in Ausnahmefällen anerkannt, wenn sie nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde und die Grundprinzipien des deutschen Rechts (ordre public) nicht verletzt werden. Weitere Informationen: - [§ 1311 BGB – Eheschließung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1311.html) - [§ 6 EGBGB – ordre public](https://www.gesetze-im-internet.de/egbgb/__6.html)
Wer in Deutschland wie die fiktive Figur Walter White aus der Serie „Breaking Bad“ handelt – also insbesondere synthetische Drogen wie Methamphetamin („Crystal Meth“) her... [mehr]
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