Eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgt im Rahmen des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen... [mehr]
Staatensubstitute sind Organisationen oder Akteure, die in bestimmten Bereichen Aufgaben übernehmen, die normalerweise dem Staat zufallen, etwa Sicherheit, Rechtsprechung oder Verwaltung. Typische Beispiele sind private Sicherheitsdienste, internationale Organisationen oder auch nichtstaatliche Akteure in sogenannten „failed states“. Voraussetzungen für das Entstehen von Staatensubstituten sind: 1. **Staatsversagen oder Staatsabwesenheit:** Der Staat ist nicht in der Lage oder nicht willens, grundlegende Aufgaben wie Sicherheit, Rechtsschutz oder Infrastruktur bereitzustellen. 2. **Bedarf an Ordnung und Sicherheit:** Die Bevölkerung oder bestimmte Gruppen haben ein Interesse an Stabilität, Schutz und funktionierenden Strukturen. 3. **Ressourcen und Legitimität:** Staatensubstitute benötigen Ressourcen (z.B. Geld, Personal, Ausrüstung) und eine gewisse Akzeptanz oder Legitimität bei der Bevölkerung oder relevanten Gruppen. 4. **Machtvakuum:** Es besteht ein Machtvakuum, das von anderen Akteuren gefüllt werden kann, etwa durch Milizen, Clans, Unternehmen oder internationale Organisationen. 5. **Fehlende oder schwache staatliche Kontrolle:** Der Staat kann seine Autorität nicht durchsetzen, was Raum für alternative Strukturen schafft. 6. **Fähigkeit zur Durchsetzung von Regeln:** Staatensubstitute müssen in der Lage sein, eigene Regeln oder Normen durchzusetzen und Konflikte zu regeln. Diese Voraussetzungen können je nach Kontext unterschiedlich stark ausgeprägt sein. In der Literatur werden sie häufig im Zusammenhang mit sogenannten „fragilen Staaten“ oder „Staatszerfall“ diskutiert.
Eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgt im Rahmen des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen... [mehr]
Für einen Anspruch auf Schadenersatz müssen im deutschen Zivilrecht (z. B. nach § 823 BGB) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind: **1. Schaden:** Es muss ein messba... [mehr]
Die Anerkennung einer sogenannten „doppelten Stellvertreterehe“ in Deutschland setzt voraus, dass bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sind. Eine doppelte Stellvertreterehe liegt... [mehr]