Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Schadenersatz erfüllt sein?

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Für einen Anspruch auf Schadenersatz müssen im deutschen Zivilrecht (z. B. nach § 823 BGB) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind: **1. Schaden:** Es muss ein messbarer Nachteil (Vermögensschaden oder immaterieller Schaden) beim Geschädigten eingetreten sein. Ohne einen tatsächlichen Schaden gibt es keinen Anspruch auf Ersatz. **2. Rechtswidrigkeit:** Die Handlung, die den Schaden verursacht hat, muss gegen eine gesetzliche Vorschrift oder ein geschütztes Rechtsgut (z. B. Eigentum, Gesundheit) verstoßen. Es darf also kein Rechtfertigungsgrund (wie Notwehr) vorliegen. **3. Adäquater Kausalverlauf (Kausalität):** Zwischen der schädigenden Handlung und dem eingetretenen Schaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Die Handlung muss den Schaden „adäquat kausal“ verursacht haben, d. h. nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung war der Schaden vorhersehbar. **4. Verschulden:** Der Schädiger muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Es reicht also nicht, dass ein Schaden entstanden ist – der Schädiger muss auch für sein Verhalten verantwortlich sein (z. B. weil er nicht die erforderliche Sorgfalt beachtet hat). **Zusammengefasst:** Nur wenn alle vier Voraussetzungen – Schaden, Rechtswidrigkeit, adäquate Kausalität und Verschulden – vorliegen, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, scheitert der Anspruch.

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