Darf Deutschland Menschen in Länder ausliefern, in denen ihnen die Todesstrafe droht?

Antwort vom

Nein, Deutschland darf Menschen grundsätzlich nicht in ein Land ausliefern, wenn ihnen dort die Todesstrafe droht. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz (Art. 1 und Art. 2 GG – Schutz der Menschenwürde und des Lebens) sowie aus internationalen Menschenrechtsverpflichtungen. Eine Auslieferung ist nur dann möglich, wenn das ersuchende Land verbindlich zusichert, dass die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt wird.

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