Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ein vollstreckungsfähiger Inhalt einer Klage muss grundsätzlich klar und eindeutig sein. Wenn Zubehör nicht näher bezeichnet ist, kann dies die Vollstreckbarkeit beeinträchtigen. Es ist wichtig, dass der Anspruch so formuliert ist, dass er für die Vollstreckung eindeutig identifizbar ist. In der Regel sollte das Zubehör konkretisiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Vollstreckung ohne weitere Klärungen erfolgen kann. Fehlt diese Konkretisierung, könnte die Klage möglicherweise als unzulässig angesehen werden, da sie nicht den Anforderungen an die Bestimmtheit genügt. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die Klage entsprechend zu formulieren und die Vollstreckbarkeit sicherzustellen.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Wenn der Kläger während eines laufenden Verfahrens das Eigentum an der streitgegenständlichen Sache verliert (z.B. durch Verkauf oder Übertragung), ist er grundsätzlich nicht... [mehr]
Ob eine Klage auf Rückbau abgewiesen werden kann, hängt von mehreren rechtlichen Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die geprüft werden sollten: 1. **Aktuelle Eigentumsverh... [mehr]