Der größte Nachteil für den Vermieter ist nicht rechtlich, sondern wirtschaftlich: Er verschiebt seinen regelmäßigen Zahlungseingang um zwei Wochen und schwächt damit s...
Wann darf ein Vermieter nach schweizerischem Mietrecht statt mit drei Monaten schon mit einem Monat kündigen?
Antwort vom**Bei einer Wohnung darf der Vermieter die normale 3‑Monatsfrist nicht einfach auf 1 Monat verkürzen; eine Kündigung mit 30 Tagen ist nur als ausserordentliche Kündigung in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich.** Maßgeblich sind vor allem Zahlungsverzug und schwere Pflichtverletzungen des Mieters. ([gerichte-zh.ch](https://www.gerichte-zh.ch/themen/miete/kuendigung-rueckgabe)) ## Die wichtigsten Fälle mit 30 Tagen **1. Zahlungsverzug des Mieters** Zahlt der Mieter den Mietzins oder Nebenkosten nicht, darf der Vermieter zuerst schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen setzen und die Kündigung androhen. Wird trotzdem nicht bezahlt, kann er mit **weiteren 30 Tagen auf Ende eines Monats** kündigen. Das ist der klassische Fall einer Kündigung „nach einem Monat statt nach drei“. ([gerichte-zh.ch](https://www.gerichte-zh.ch/de/themen/miete/kuendigung-rueckgabe/ausserordentliche-kuendigungen)) **2. Schwere Verletzung der Sorgfalts- und Rücksichtspflicht** Verstößt der Mieter trotz schriftlicher Mahnung so gravierend gegen seine Pflichten, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist, darf der Vermieter ebenfalls mit **30 Tagen auf Monatsende** kündigen. Typische Beispiele sind massive Störungen des Hausfriedens, schwere Belästigungen anderer Bewohner oder erhebliche Beschädigungen der Wohnung. ([mieterverband.ch](https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fallbeispiele/e-h/fristlose-kuendigung-durch-vermieterschaft.html)) ## Wann sogar fristlos gekündigt werden kann **Fristlos** darf der Vermieter nur in besonders schweren Ausnahmefällen kündigen, etwa wenn der Mieter der Sache **vorsätzlich schweren Schaden** zufügt. Das ist deutlich strenger als bloßes Fehlverhalten; gemeint sind extreme Fälle, nicht normale Streitigkeiten oder kleinere Schäden. ([mieterverband.ch](https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fallbeispiele/e-h/fristlose-kuendigung-durch-vermieterschaft.html)) ## Was oft verwechselt wird Ein **wichtiger Grund** nach Art. 266g OR erlaubt zwar eine ausserordentliche Kündigung, bei Wohnräumen aber grundsätzlich **nicht mit nur 1 Monat**, sondern mit **mindestens 3 Monaten auf einen beliebigen Zeitpunkt**. Das ist ein häufiger Irrtum. „Wichtiger Grund“ ist also gerade nicht automatisch die Rechtsgrundlage für eine 30‑Tage‑Kündigung. ([mieterverband.ch](https://www.mieterverband.ch/upd_fm_media/ratgeber-mietrecht/topthemen/kuendigung-mieterschaft/merkblatt_korrespondenzen_fristen_termine.pdf/)) ## Praktisch entscheidend Eine solche Kündigung ist nur wirksam, wenn auch die **Formvorschriften** eingehalten sind: Bei Wohn- und Geschäftsräumen braucht der Vermieter das **amtliche Formular**; bei Familienwohnungen müssen Mitteilungen teils beiden Ehepartnern separat zugestellt werden. Fehlt das, kann die Kündigung nichtig sein. Außerdem kann der Mieter eine anfechtbare Kündigung innert **30 Tagen seit Empfang** bei der Schlichtungsbehörde angreifen. ([mieterverband.ch](https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/kuendigung-durch-vermieter.html)) **Kurz gesagt:** Eine 1‑Monats-Kündigung durch den Vermieter ist im schweizerischen Mietrecht vor allem bei **Zahlungsverzug** oder bei **schweren Pflichtverletzungen** des Mieters möglich; für eine normale Wohnungskündigung ohne solchen Sondergrund bleibt es bei der **3‑Monatsfrist**. ([gerichte-zh.ch](https://www.gerichte-zh.ch/themen/miete/kuendigung-rueckgabe))
Verwandte Fragen
Muss die Bank bei Kündigung meines P-Kontos einen Grund angeben?
Nein. Eine Bank muss bei der Kündigung eines P-Kontos in der Regel keinen besonderen Kündigungsgrund in das Kündigungsschreiben schreiben – entscheidend ist aber, ob die Künd...
Muss die Unterschrift auf einer Kündigung original sein?
Ja – bei einer Kündigung, für die das Gesetz die Schriftform verlangt, muss die Unterschrift grundsätzlich im Original auf dem Papier stehen. Eine Kopie, ein Scan, eine eingescann...
Wie kündigt man eine Vereinsmitgliedschaft?
Eine Vereinsmitgliedschaft kündigst du wirksam nur nach der Satzung des Vereins; entscheidend sind dort Kündigungsfrist, Form und der richtige Empfänger. Fehlt eine Sonderregel, wirkt d...
Kündigung für einen Verein?
Wenn du „für einen Verein kündigen“ meinst: Das geht nur, wenn du dazu bevollmächtigt bist oder gesetzlich vertretungsberechtigt bist. Ohne Vollmacht ist die Kündigung...
Avast kündigen oder einfach nicht zahlen?
Nicht einfach nicht zahlen: Kündigen ist klar besser, weil sonst Mahnungen, Inkasso oder eine automatische Verlängerung drohen. Wenn du Avast nicht mehr nutzen willst, ist die saubere L&oum...
Wie kündige ich mein Xpendy-Abo?
Ein Xpendy-Abonnement kündigst du am sichersten direkt bei Xpendy selbst; wenn es um einen gerade beauftragten Kündigungsservice geht, musst du den Widerruf sofort per E-Mail anstoßen,...
Bei Möbelanlieferung Vermieter oder Stadtverwaltung wegen Platz vor dem Haus kontaktieren?
Für eine normale Möbelanlieferung kontaktierst du in der Regel nicht den Vermieter, sondern die Stadt bzw. Straßenverkehrsbehörde – aber nur dann, wenn du öffentlichen...
Wie schreibe ich einen Brief, dass ich den Vertrag beenden möchte?
Du brauchst keinen komplizierten Brief: Entscheidend sind 4 Punkte – deine Daten, die Vertragsdaten, die eindeutige Kündigung und das Datum, zu dem beendet werden soll. Fehlt einer davon, w...
Wie kündige ich mein My-Xpendy-Abo sofort?
Sofort kündigen kannst du ein Xpendy-Abo nur, wenn du sehr schnell widerrufst oder parallel die Zahlung stoppst; eine „sofort wirksame“ Kündigung garantiert Xpendy selbst nicht....