Ist eine Küche in Mietwohnungen vorgeschrieben?

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**Nein. In Deutschland ist eine Küche in vermieteten Wohnungen grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben; der Vermieter muss aber einen nutzbaren Anschlussbereich zum Kochen und Spülen bereitstellen, wenn im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart ist.** ## Entscheidend ist der Unterschied zwischen „Küche“ und „Kochmöglichkeit“ Der häufige Irrtum ist: Eine Mietwohnung müsse automatisch mit Einbauküche, Herd und Schränken vermietet werden. Das stimmt so nicht. Pflicht ist in der Regel **nicht** eine komplette Einbauküche, sondern nur, dass die Wohnung **zum vertragsgemäßen Wohnen geeignet** ist. Dazu gehört normalerweise, dass es einen Bereich gibt, in dem du kochen und spülen kannst, also etwa Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom. Eine fest eingebaute Küchenzeile schuldet der Vermieter dagegen nur, wenn sie **ausdrücklich mitvermietet** wurde. ## Was praktisch für dich zählt Steht im Mietvertrag nur „Wohnung“, heißt das nicht automatisch „mit Küche“. Steht dort „Einbauküche“, „Küchenmöbel“, „Herd“ oder ist die Küche im Übergabeprotokoll aufgeführt, dann gehört sie zur Mietsache. Dann muss der Vermieter sie grundsätzlich auch instand halten. Fehlt dagegen nur die Möblierung, ist das meist zulässig. Fehlt aber sogar jede realistische Koch- und Spülmöglichkeit, kann die Wohnung im Einzelfall mangelhaft sein, weil normales Wohnen dann eingeschränkt ist. ## Wichtiger Sonderfall In manchen Wohnungen übernimmt der Vormieter die Küche oder der neue Mieter baut selbst eine ein. Dann ist entscheidend, **wem die Küche rechtlich gehört**. Eine vom Vormieter übernommene Küche ist nicht automatisch Sache des Vermieters. Dann musst du bei Defekten oft selbst zahlen, obwohl die Küche in der Wohnung steht. ## Klare Einordnung **Vorgeschrieben ist also nicht die Einbauküche, sondern nur ein zum Wohnen geeigneter Zustand der Wohnung.** Wenn du wissen willst, ob in einem konkreten Fall ein Anspruch besteht, ist fast immer der Mietvertrag der entscheidende Punkt.

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