Nein. Der Vermieter darf nicht pauschal „vollständige persönliche Informationen“ über Dritte verlangen, die nur für einen Notfall einen Ersatzschlüssel haben solle...
Darf der Vermieter einen Schlüssel zur Mietwohnung haben?
Antwort vom**Nein. Mit Beginn des Mietverhältnisses steht dir das alleinige Hausrecht zu, und der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel ohne deine ausdrückliche Zustimmung behalten oder die Wohnung damit betreten.** Das folgt aus deinem Besitzrecht an der Wohnung; selbst für Besichtigungen oder Reparaturen braucht der Vermieter grundsätzlich einen konkreten Anlass und vorherige Ankündigung. ([juris.bundesgerichtshof.de](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Datum=2023-4-26&Gericht=bgh&Sort=4&anz=26&pos=21)) ## Was praktisch gilt Ein Zweitschlüssel ist nur zulässig, wenn du dem ausdrücklich zustimmst, etwa für einen echten Notfall. Diese Zustimmung sollte klar begrenzt sein: nur für definierte Fälle, kein freier Zugang, keine Nutzung ohne vorherige Information außer bei akuter Gefahr wie Feuer oder Wasserrohrbruch. Ohne solche Vereinbarung muss der Vermieter alle Schlüssel herausgeben. ([juris.bundesgerichtshof.de](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Datum=2010-7&Gericht=bgh&Seite=4&anz=277&nr=20117&pos=139)) Wichtig ist der Unterschied zwischen **Schlüssel besitzen** und **Wohnung betreten dürfen**: Selbst wenn du ausnahmsweise einen Notschlüssel hinterlegst, entsteht daraus kein allgemeines Betretungsrecht. Der Vermieter darf also nicht „zur Kontrolle“, „bei Verdacht“ oder „weil es seine Wohnung ist“ hinein. ([juris.bundesgerichtshof.de](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Datum=2023-4-26&Gericht=bgh&Sort=4&anz=26&pos=21)) ## Wenn der Vermieter trotzdem einen Schlüssel hat Dann kannst du die Herausgabe verlangen. Wenn unklar ist, ob noch Kopien existieren, darfst du das Schloss auf eigene Kosten austauschen; beim Auszug musst du dann in der Regel den ursprünglichen Zustand wiederherstellen oder alle passenden Schlüssel übergeben. Dass Wohnungsschlüssel rechtlich erheblich sind, zeigt auch die BGH-Rechtsprechung zu verlorenen Schlüsseln und Schließanlagen. ([juris.bundesgerichtshof.de](https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Art=en&Datum=2014&Gericht=bgh&Seite=75&anz=2794&pos=2260)) Der entscheidende Praxispunkt ist: **Nicht der Eigentümerstatus zählt, sondern wer die Wohnung gerade rechtmäßig besitzt — und das bist während der Mietzeit du.**
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