Wenn dein Stromvertrag auf den falschen Zähler oder die falsche Wohnung läuft, musst du zuerst den Netzbetreiber und den betroffenen Stromanbieter kontaktieren – nicht nur den Anbieter...
Wie komme ich 4 Wochen nach Abschluss aus meinem LichtBlick-Stromvertrag mit 2 Jahren Laufzeit raus?
Antwort vom**Nach 4 Wochen kommst du aus dem Vertrag meist nicht einfach wegen „zu teuer“ raus. Entscheidend ist: Widerruf geht normalerweise nur 14 Tage, danach nur noch mit normaler Kündigung oder einem echten Sonderkündigungsrecht.** ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/widerruf-von-strom-oder-gasvertrag-so-gehts-11665)) ## Was jetzt realistisch möglich ist Wenn du den Vertrag **online, telefonisch oder an der Haustür** abgeschlossen hast, gab es grundsätzlich ein **14-tägiges Widerrufsrecht**. Diese Frist ist nach 4 Wochen normalerweise abgelaufen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn du **gar nicht oder fehlerhaft über den Widerruf belehrt** wurdest; dann kann der Widerruf deutlich länger möglich sein, nämlich bis zu **1 Jahr und 14 Tage** ab Vertragsschluss. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/widerruf-von-strom-oder-gasvertrag-so-gehts-11665)) „Zu teuer“ allein ist **kein gesetzlicher Grund**, um einen laufenden 2-Jahres-Stromvertrag sofort zu beenden. Dann bleibt nur die **ordentliche Kündigung zum Laufzeitende** oder ein **Sonderkündigungsrecht**, falls ein gesetzlich anerkannter Anlass vorliegt. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/_faq/Kuendigung-table.html)) ## Wann du trotzdem früher rauskommen kannst Ein Sonderkündigungsrecht kommt vor allem in diesen Fällen in Betracht: - **Preiserhöhung** durch den Anbieter - **Umzug**, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht zu denselben Konditionen liefern kann - eventuell **fehlerhafter Vertragsabschluss**, etwa wenn du getäuscht wurdest oder der Wechsel ohne wirksame Zustimmung lief Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen: Wenn der Vertrag z. B. an der Haustür oder am Telefon unter Druck zustande kam und Unterlagen unklar oder unvollständig waren, lohnt sich die Prüfung besonders. ([lichtblick.de](https://www.lichtblick.de/wissen/zuhause/strom-kuendigen/)) ## Was du sofort tun solltest 1. **Widerrufsbelehrung prüfen** Schau in E-Mail, Vertragsunterlagen oder Kundenkonto: Gibt es eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und wann hast du sie erhalten Fehlt sie oder ist sie unklar, **widerrufe sofort schriftlich**. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/widerruf-von-strom-oder-gasvertrag-so-gehts-11665)) 2. **AGB und Auftragsbestätigung prüfen** Suche nach: - Vertragsbeginn - Mindestlaufzeit - Kündigungsfrist - Preisgarantie - Klauseln zu Preisanpassungen LichtBlick weist selbst auf Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte hin. ([lichtblick.de](https://www.lichtblick.de/wissen/zuhause/strom-kuendigen/)) 3. **Sofort schriftlich erklären – notfalls hilfsweise mehrfach** Praktisch sinnvoll ist: - **primär Widerruf**, falls Belehrung fehlt/fehlerhaft war - **hilfsweise ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin** - falls einschlägig: **hilfsweise Sonderkündigung** ## Der wichtigste Unterschied Viele verwechseln **Mindestlaufzeit** mit „ich bin 2 Jahre komplett gefangen“. Das stimmt so nicht ganz: Gefangen bist du **nur dann**, wenn **kein Widerruf mehr offen ist** und **kein Sonderkündigungsgrund** vorliegt. Sobald es eine **Preiserhöhung** oder einen **relevanten Umzugsfall** gibt, kann sich das sofort ändern. ([lichtblick.de](https://www.lichtblick.de/wissen/zuhause/strom-kuendigen/)) ## Klare Einschätzung Wenn seit Unterschrift wirklich schon **4 Wochen** vergangen sind und du korrekt über den Widerruf belehrt wurdest, sind deine Chancen auf ein sofortiges Ende **eher schlecht**. Der beste Hebel ist jetzt **nicht Diskussion über den Preis**, sondern die saubere Prüfung von **Widerrufsbelehrung, Vertragsart und Sonderkündigungsgründen**. ([verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/widerruf-von-strom-oder-gasvertrag-so-gehts-11665)) Für die rechtliche Einordnung des Widerrufs ist die [Verbraucherzentrale zum Strom- und Gasvertrag](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/widerruf-von-strom-oder-gasvertrag-so-gehts-11665) am nützlichsten. Die allgemeinen Regeln zu Kündigung und Sonderfällen fasst die [Bundesnetzagentur zur Kündigung von Energielieferverträgen](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/_faq/Kuendigung-table.html) zusammen.
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