Eine Vereinsmitgliedschaft kündigst du wirksam nur nach der Satzung des Vereins; entscheidend sind dort Kündigungsfrist, Form und der richtige Empfänger. Fehlt eine Sonderregel, wirkt d...
Kündigung für einen Verein?
Antwort vom**Wenn du „für einen Verein kündigen“ meinst: Das geht nur, wenn du dazu bevollmächtigt bist oder gesetzlich vertretungsberechtigt bist. Ohne Vollmacht ist die Kündigung in der Regel unwirksam.** Entscheidend ist also nicht, **ob** es ein Verein ist, sondern **wer** den Verein nach außen vertreten darf. Bei einem eingetragenen Verein übernimmt das meist der Vorstand nach Satzung; oft reicht nicht jede beliebige Person aus dem Verein. ## Was das praktisch bedeutet Will ein Verein z. B. einen Vertrag, eine Mitgliedschaft, ein Abo oder einen Dienstleister kündigen, muss die Kündigung von der Person kommen, die den Verein wirksam vertreten darf. Typische Fälle: - **Vorstand kündigt selbst:** meist wirksam - **Anderes Vereinsmitglied kündigt:** nur mit Vollmacht oder klarer Zuständigkeit - **Externer kündigt für den Verein:** nur mit ausdrücklicher Bevollmächtigung ## Wichtiger Unterschied Wenn du meinst, **deine Mitgliedschaft in einem Verein zu kündigen**, ist das etwas anderes: **Dann kündigst du nicht „für einen Verein“, sondern „gegenüber dem Verein“.** In dem Fall kannst du deine eigene Mitgliedschaft selbst kündigen, nach den Regeln in der Satzung oder Beitragsordnung. ## Kurz gesagt **Für einen Verein kündigen darf nur, wer den Verein vertreten darf. Die eigene Mitgliedschaft im Verein kündigen darfst du selbst.**
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