Nein – ein Arbeitsvertrag muss in Deutschland grundsätzlich nicht im Original unterschrieben sein, damit er wirksam ist. Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist meist gültig....
Muss die Unterschrift auf einer Kündigung original sein?
Antwort vom**Ja – bei einer Kündigung, für die das Gesetz die Schriftform verlangt, muss die Unterschrift grundsätzlich im Original auf dem Papier stehen.** Eine Kopie, ein Scan, eine eingescannte Signatur oder eine E-Mail reicht dann nicht. ## Entscheidend ist die Art der Kündigung Bei der Kündigung eines **Arbeitsverhältnisses** ist die Lage eindeutig: Sie muss schriftlich erfolgen, und dafür ist eine **eigenhändige Namensunterschrift** auf dem Originaldokument nötig. Eine Kündigung per WhatsApp, E-Mail, Fax oder mit nur eingescanntem Namenszug ist unwirksam. Das ergibt sich aus [§ 623 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html) zusammen mit [§ 126 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html). Das Gleiche gilt oft auch bei anderen Verträgen, **wenn ausdrücklich Schriftform vorgeschrieben ist** – entweder gesetzlich oder im Vertrag selbst. ## Was nicht reicht Nicht ausreichend sind in solchen Fällen typischerweise: - Scan der Unterschrift - Kopie des unterschriebenen Schreibens - PDF per E-Mail - Fax - elektronische Signatur, wenn nicht ausdrücklich zugelassen Der praktische Punkt ist wichtig: Nicht nur der Text der Kündigung zählt, sondern die **Form**. Ist die Form falsch, ist die Kündigung meist komplett unwirksam. ## Wichtiger Unterschied Nicht jede Kündigung braucht automatisch dieselbe strenge Form. Bei manchen alltäglichen Verträgen kann auch Textform genügen, wenn keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist. Aber sobald es um **Arbeitsrecht, Mietrecht in bestimmten Konstellationen oder vertraglich vereinbarte Schriftform** geht, solltest du immer vom Original mit handschriftlicher Unterschrift ausgehen. ## Praktische Konsequenz Wenn die Kündigung rechtssicher sein soll, unterschreibe das Schreiben **handschriftlich im Original** und verschicke genau dieses Original. Am sichersten ist das vor Fristablauf mit nachweisbarem Zugang. Der häufigste Fehler ist nicht der Inhalt, sondern dass nur ein Scan oder PDF verschickt wird – und die Kündigung deshalb rechtlich ins Leere läuft.
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