An wen wende ich mich in Bremen, wenn mein Stromvertrag falsch angeschlossen wurde und ich nicht herauskomme?

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**Wenn dein Stromvertrag auf den falschen Zähler oder die falsche Wohnung läuft, musst du zuerst den Netzbetreiber und den betroffenen Stromanbieter kontaktieren – nicht nur den Anbieter. In Bremen ist der Netzbetreiber maßgeblich, weil nur dort die Zuordnung der Entnahmestelle technisch geklärt wird.** ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/artikel.html)) ## An wen du dich in Bremen wenden solltest Für Bremen ist der örtliche Stromnetzbetreiber **wesernetz Bremen** relevant. Der Netzbetreiber kann prüfen, welcher Zähler bzw. welche Marktlokation tatsächlich deiner Wohnung zugeordnet ist. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass man sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden soll, wenn unklar ist, wer zuständig ist oder welche Versorgung vorliegt. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Grundversorgung/start.html?channel=MSN)) Wenn bereits ein falscher Liefervertrag läuft, musst du **zusätzlich den Stromanbieter schriftlich** auffordern, die falsche Zuordnung zu korrigieren. Nach der Bundesnetzagentur soll der Lieferant in so einem Fall die **Abmeldung an der falschen Entnahmestelle** und die **Zuordnung zur richtigen** veranlassen. Genau das ist der entscheidende Punkt, den viele allgemeine Ratgeber zu unklar erklären. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/artikel.html)) ## Was du konkret jetzt tun solltest 1. **Zählernummer und aktuellen Zählerstand fotografieren.** Ohne korrekte Zählernummer lässt sich der Fall oft nicht sauber lösen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt generell, Zählerstand und Vertragsdaten genau zu prüfen und weiterzugeben. ([verbraucherzentrale-bremen.de](https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/sites/default/files/2025-02/checkliste-anbieterwechsel_korrektur20250204.pdf)) 2. **wesernetz Bremen kontaktieren** und mitteilen: - falscher Stromvertrag / falscher Zähler zugeordnet - richtige Anschrift - Zählernummer - falls vorhanden: MaLo-ID, Vertragsnummer, Einzugsdatum 3. **Deinem Stromanbieter schriftlich widersprechen** und die Korrektur verlangen. Wichtig ist die Formulierung, dass der Vertrag **nicht der richtigen Entnahmestelle** zugeordnet wurde und der Anbieter die Ummeldung auf die korrekte Lieferstelle bzw. die Abmeldung der falschen Lieferstelle einleiten soll. Das ist präziser als nur „ich will raus“. 4. **Falls du gerade ohne wirksamen Liefervertrag dastehst:** Dann landest du nicht automatisch „im Nichts“, sondern in der **Grund- oder Ersatzversorgung**. Das ist oft teurer, aber rechtlich erst einmal die Auffanglösung. In der Grundversorgung kannst du mit **zwei Wochen Frist kündigen**. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Grundversorgung/start.html?channel=MSN)) ## Wichtiger Unterschied, der oft verwechselt wird „Ich komme nicht raus“ ist rechtlich nicht immer das eigentliche Problem. Häufig geht es gar nicht um eine normale Kündigung, sondern um eine **falsche Zuordnung des Zählers**. Dann ist der richtige Weg **Korrektur der Lieferstelle**, nicht bloß Vertragskündigung. Genau daran scheitern viele Fälle unnötig lange. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/artikel.html)) ## Wenn der Anbieter blockiert Reagiert der Anbieter nicht oder lehnt die Korrektur ab, muss er auf eine Beschwerde **innerhalb von vier Wochen** antworten. Danach kannst du dich an die **Schlichtungsstelle Energie** wenden; auch die Bundesnetzagentur nennt diesen Weg ausdrücklich. ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/BeschwerdeSchlichtung/start.html)) Für rechtliche Hilfe vor Ort ist die [Verbraucherzentrale Bremen](https://www.verbraucherzentrale-bremen.de) sinnvoll, wenn Rechnungen, Mahnungen oder ein ungewollter Anbieterwechsel im Raum stehen. ([verbraucherzentrale-bremen.de](https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/warum-sollten-sie-den-strom-oder-gasanbieter-wechseln-38409)) Praktisch heißt das für Bremen: **erst wesernetz zur Klärung des richtigen Zählers, dann den Anbieter schriftlich auf Korrektur festnageln, und bei Stillstand Schlichtungsstelle Energie oder Verbraucherzentrale einschalten.** ([bundesnetzagentur.de](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/artikel.html))

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