Ist Datenschutzverstoß ein Kündigungsgrund?

Antwort

Ja, die Verletzung des Datenschutzes kann ein Kündigungsgrund sein, insbesondere wenn sie schwerwiegende Folgen für das Unternehmen oder die betroffenen Personen hat. In Deutschland sind Unternehmen verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Eine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Missachtung dieser Vorschriften kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Es ist jedoch wichtig, die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, da auch mildernde Faktoren eine Rolle spielen können.

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