Welche Verjährungsfristen gelten für Mängelansprüche beim Kaufvertrag?

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Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche beim Kaufvertrag sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundsätzlich gelten folgende Fristen: 1. **Regelverjährung**: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt in der Regel 2 Jahre. Diese Frist beginnt mit der Übergabe der Ware. 2. **Immobilienkäufe**: Bei Kaufverträgen über Immobilien beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Auch hier beginnt die Frist mit der Übergabe. 3. **Verjährung bei arglistigem Verschweigen**: Wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Käufer von dem Mangel Kenntnis erlangt. Es ist wichtig, die jeweiligen Fristen im Auge zu behalten, da nach Ablauf der Verjährungsfrist keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.

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