Welche Verjährungsfristen gelten für Mängelansprüche beim Kaufvertrag und welche Paragraphen sind relevant?

Antwort

Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche beim Kaufvertrag sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die relevanten Paragraphen sind: 1. **§ 438 BGB**: Dieser Paragraph beschreibt die Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Kaufverträgen zwei Jahre, beginnend mit der Übergabe der Ware. 2. **§ 439 BGB**: Hier wird das Recht des Käufers auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) behandelt. 3. **§ 440 BGB**: Dieser Paragraph regelt besondere Rechte des Käufers, insbesondere bei einem Rücktritt vom Vertrag. 4. **§ 441 BGB**: Hier wird die Minderung des Kaufpreises behandelt. 5. **§ 443 BGB**: Dieser Paragraph bezieht sich auf die Gewährleistung bei einem Kaufvertrag über einen neuen oder gebrauchten Gegenstand. Es gibt auch Ausnahmen, die längere Verjährungsfristen vorsehen, wie zum Beispiel bei Bauwerken (§ 634a BGB), wo die Frist fünf Jahre beträgt. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels kann die Verjährungsfrist ebenfalls verlängert werden.

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