Ja – aber nicht, um die betroffene Person pauschal zu „entmündigen“, sondern nur als eng begrenzte Schutzmaßnahme gegen eine erhebliche Gefahr für ihre Person oder ih...
Wann verjähren Betrug und arglistige Täuschung?
Antwort vomDie Verjährung Betrug und arglistiger Täuschung hängt davon ab, ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit handelt: **1. Strafrechtlicher Betrug (§ 263 StGB):** Die Verjährungsfrist beträgt in Deutschland grundsätzlich **5 Jahre** (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Die Frist beginnt mit Beendigung der Tat (§ 78a StGB). **2. Zivilrechtliche Ansprüche wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB):** Hier gilt eine besondere Verjährungsregel: Der Anspruch auf Anfechtung wegen arglistiger Täuschung muss **innerhalb eines Jahres** ab Entdeckung der Täuschung geltend gemacht werden (§ 124 BGB). Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung verjähren in der Regel **drei Jahre** ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 195, § 199 BGB), spätestens aber nach zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs. **Wichtig:** Die genauen Fristen können im Einzelfall abweichen, z.B. bei Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung. Im Zweifel empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html) und im [Strafgesetzbuch](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html).
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