Wann verjähren Betrug und arglistige Täuschung?

Antwort

Die Verjährung Betrug und arglistiger Täuschung hängt davon ab, ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit handelt: **1. Strafrechtlicher Betrug (§ 263 StGB):** Die Verjährungsfrist beträgt in Deutschland grundsätzlich **5 Jahre** (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). Die Frist beginnt mit Beendigung der Tat (§ 78a StGB). **2. Zivilrechtliche Ansprüche wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB):** Hier gilt eine besondere Verjährungsregel: Der Anspruch auf Anfechtung wegen arglistiger Täuschung muss **innerhalb eines Jahres** ab Entdeckung der Täuschung geltend gemacht werden (§ 124 BGB). Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung verjähren in der Regel **drei Jahre** ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 195, § 199 BGB), spätestens aber nach zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs. **Wichtig:** Die genauen Fristen können im Einzelfall abweichen, z.B. bei Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung. Im Zweifel empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html) und im [Strafgesetzbuch](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html).

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Was zählt bei Insolvenzen als Betrug?

Bei Insolvenzen gilt als Betrug insbesondere das sogenannte Insolvenzstrafrecht, das verschiedene Straftatbestände umfasst. Der klassische Betrug (§ 263 StGB) kann im Zusammenhang mit einer... [mehr]

Wie lange kann in Deutschland rückwirkend nicht gezahlte Pacht eingefordert werden?

In Deutschland unterliegt die Rückforderung von nicht gezahlter Pacht der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese beträgt **dr... [mehr]

Welche Frist gilt für eine schuldbefreiende Zahlung?

Die **Frist für eine schuldbefreiende Zahlung** bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Schuldner eine fällige Geldschuld so leisten muss, dass er von seiner Verpflichtung befreit wird... [mehr]

Gilt eine zivilrechtliche Klage zur Hemmung der Verjährung bereits mit Eingang beim Gericht als erhoben und welche Vorschriften sind maßgeblich?

Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern**... [mehr]