Wann beginnt die Verjährung einer Notarrechnung?

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Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Konkret entsteht der Vergütungsanspruch des Notars in der Regel mit der vollständigen Erbringung der notariellen Amtshandlung, also z. B. mit der Beurkundung oder dem Abschluss der Tätigkeit. Ab diesem Zeitpunkt läuft die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Notar Kenntnis erlangt hat. **Beispiel:** Wurde die notarielle Leistung am 15. Mai 2021 erbracht und die Rechnung gestellt, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2021 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/FAQ/FAQ-Kostenrecht.php).

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