Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Notarrechnungen unterliegen in Deutschland der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Diese beträgt **drei Jahre**. Die Verjährungsfrist beginnt jedoc... [mehr]