Die Einrede der Verjährung bedeutet: Eine Forderung besteht rechtlich oft noch, aber du musst sie nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr bezahlen, wenn du dich ausdrücklich auf die...
Ab wann verjähren Notarrechnungen nach Leistungserbringung?
Antwort vomNotarrechnungen unterliegen in Deutschland der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Diese beträgt **drei Jahre**. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch nicht direkt am Tag der erbrachten Leistung, sondern gemäß § 199 Abs. 1 BGB am Ende des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger (hier: der Notar) von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Das bedeutet: Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Notarrechnung gestellt wurde und die Leistung erbracht wurde. Beispiel: Wird die Leistung im Mai 2021 erbracht und die Rechnung im Juni 2021 gestellt, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2021 und endet am 31.12.2024. **Wichtig:** In bestimmten Fällen (z.B. bei gerichtlicher Geltendmachung oder Anerkenntnis der Schuld) kann die Verjährung gehemmt oder neu beginnen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/Verjaehrung.php).