Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
In Frankreich gibt es für Mord grundsätzlich keine Verjährung mehr. Das war jedoch nicht immer so: Bis 2017 betrug die Verjährungsfrist für Mord 20 Jahre. Das bedeutet, dass eine Person nach 20 Jahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden konnte, wenn der Mord bis dahin nicht aufgeklärt wurde. Mit dem Gesetz Nr. 2017-242 vom 27. Februar 2017 wurde die Verjährungsfrist für besonders schwere Straftaten, darunter Mord, auf 30 Jahre verlängert. Für bestimmte besonders schwere Verbrechen, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten mit Todesfolge, gibt es sogar gar keine Verjährung mehr. In der aktuellen französischen Gesetzgebung (§ 7 Code de procédure pénale) gilt für Mord eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, es sei denn, es handelt sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder vergleichbare Delikte. Guillaume Musso, ein bekannter französischer Autor, greift in seinen Romanen oft juristische Themen auf. Wenn er also von einer Verjährung bei Mord spricht, bezieht er sich entweder auf die frühere Rechtslage oder nutzt dies als literarisches Element. Weitere Informationen findest du direkt im französischen Gesetzestext: [Code de procédure pénale – Article 7](https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000034146497/) Zusammengefasst: In Frankreich gibt es für Mord eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, aber keine absolute Straffreiheit wie bei manchen anderen Delikten.
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