Verjährung bei Betrug?

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Die Verjährungsfrist für Betrug richtet sich nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Nach § 78 StGB beträgt die Verjährungsfrist für Betrug (§ 263 StGB) in der Regel fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Abschluss der Tat, also dem Zeitpunkt, an dem der Betrug vollendet ist. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Umstände, die die Verjährungsfrist beeinflussen können, wie z.B. besonders schwere Fälle von Betrug, bei denen die Verjährungsfrist länger sein kann. Für detaillierte und spezifische Informationen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Kategorie: Recht Tags: Verjährung Betrug Gesetz

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