Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Die Unterbringung psychisch kranker Menschen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen zur Unterbringung von Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen. Im BGB sind die Vorschriften zur Betreuung und zur Unterbringung in den §§ 1896 ff. geregelt. Eine Unterbringung kann erfolgen, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Störung in ihrer Fähigkeit, die eigenen Angelegenheiten zu besorgen, erheblich eingeschränkt ist und eine Gefahr für sich oder andere besteht. Die Unterbringung muss durch ein Gericht angeordnet werden, und es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Person gewahrt bleiben. Dazu gehört auch, dass die Unterbringung nur so lange dauern darf, wie es zur Abwendung der Gefahr notwendig ist. Zusätzlich gibt es im PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz) der jeweiligen Bundesländer spezifische Regelungen zur Unterbringung psychisch kranker Menschen, die ergänzend zu den Bestimmungen im BGB gelten.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Wenn der Rechtspfleger des Betreuungsgerichts einem Berufsbetreuer mitteilt, dass aus seiner Sicht keine Bedenken gegen die Unterbringung bestehen, bedeutet das zunächst, dass das Gericht keine E... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]
Die Kündigung der Gewährleistung nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) ist so nicht möglich, da es sich bei § 650f BGB nicht um eine Gewährleistung, sondern um einen A... [mehr]