Bei 2.500 € netto und 450 € tatsächlichem Unterhalt ist eine Pfändung oft deutlich niedriger als viele denken: Entscheidend ist nicht der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte,...
Muss der Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren nachweisen, dass er Unterhalt zahlt?
Antwort vomIm Zwangsvollstreckungsverfahren ist der Schuldner grundsätzlich nicht verpflichtet, nachzuweisen, dass er Unterhalt zahlt. Allerdings kann der Nachweis von Unterhaltszahlungen in bestimmten Fällen relevant sein, insbesondere wenn es um die Pfändung von Einkommen oder Vermögen geht. Der Schuldner kann argumentieren, dass er durch die Unterhaltszahlungen in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, was die Höhe der pfändbaren Beträge beeinflussen könnte. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände zu klären.
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