Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]
Im Zwangsvollstreckungsverfahren ist der Schuldner grundsätzlich nicht verpflichtet, nachzuweisen, dass er Unterhalt zahlt. Allerdings kann der Nachweis von Unterhaltszahlungen in bestimmten Fällen relevant sein, insbesondere wenn es um die Pfändung von Einkommen oder Vermögen geht. Der Schuldner kann argumentieren, dass er durch die Unterhaltszahlungen in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, was die Höhe der pfändbaren Beträge beeinflussen könnte. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Umstände zu klären.
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Ob ein Elternteil, der Bürgergeld bezieht oder arbeitslos ist, Anspruch auf Unterhalt oder finanziellen Ausgleich vom anderen Elternteil hat, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Kindesunte... [mehr]
Bei einer Eheschließung in Österreich gibt es für Männer – wie auch für Frauen – einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten: **1. Ehefähi... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]