Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen (§ 802g ZPO). Das bedeutet konkret: 1. **Antrag stellen:** Der Gläubiger muss beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls stellen. 2. **Haftbefehl:** Das Gericht erlässt den Haftbefehl, wenn der Schuldner trotz ordnungsgemäßer Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erscheint oder die Auskunft verweigert. 3. **Durchsetzung:** Der Gerichtsvollzieher kann den Schuldner dann festnehmen und zur Abgabe der Vermögensauskunft zwingen. Die Haft dient ausschließlich dem Zweck, die Auskunft zu erzwingen, und ist keine Strafe. 4. **Haftdauer:** Die Haft kann bis zu sechs Monate dauern, endet aber sofort, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft abgibt. Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [§ 802g ZPO – Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802g.html).
Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]
In deinem Fall hast du privat 2.500 EUR zinslos verliehen und als Sicherheit den Fahrzeugbrief eines minderwertigen Autos erhalten. Der Schuldner zahlt nicht zurück. Hier sind die wichtigsten Sch... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber (z.B. der "Chef") Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge) vom Lohn der Arbeitnehmer einbehält, diese aber nicht an... [mehr]
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]