Nach 53 Ehejahren gibt es oft einen erheblichen Unterhaltsanspruch – aber keinen festen Betrag. Entscheidend sind die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten, nicht die Dauer der Ehe allein....
Hat ein arbeitsloser oder Bürgergeld beziehender Elternteil Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil?
Antwort vomOb ein Elternteil, der Bürgergeld bezieht oder arbeitslos ist, Anspruch auf Unterhalt oder finanziellen Ausgleich vom anderen Elternteil hat, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Kindesunterhalt:** Der Unterhalt für gemeinsame Kinder ist unabhängig vom Bezug von Bürgergeld oder Arbeitslosigkeit eines Elternteils. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist grundsätzlich barunterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle. Ist der Unterhaltspflichtige selbst arbeitslos oder bezieht Bürgergeld, wird geprüft, ob er leistungsfähig ist. In vielen Fällen kann der Mindestunterhalt nicht oder nur teilweise gezahlt werden. **2. Trennungsunterhalt:** Nach einer Trennung kann ein Ehegatte vom anderen Trennungsunterhalt verlangen, wenn er bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Bezieht ein Elternteil Bürgergeld, ist er in der Regel bedürftig. Der andere Elternteil muss aber nur zahlen, wenn er genug Einkommen hat, um neben dem eigenen Bedarf auch den Unterhalt zu leisten. **3. nachehelicher Unterhalt:** Nach der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen, z.B. wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Auch hier gilt: Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sind entscheidend. **4. Anrechnung auf Bürgergeld:** Erhält der bedürftige Elternteil Unterhalt, wird dieser als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet und kann die Leistung mindern. **Fazit:** Ein Elternteil, der Bürgergeld bezieht oder arbeitslos ist, kann grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil haben, wenn er bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Die genaue Höhe und der Anspruch hängen von den individuellen Umständen ab. Eine Beratung durch das Jugendamt oder einen Fachanwalt für Familienrecht ist empfehlenswert. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/) oder beim [Deutschen Familiengerichtstag e.V.](https://www.familiengerichtstag.de/).
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