§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 574 BGB regelt das Widerspruchsrecht des Mieters gegen die Kündigung des Vermieters. Hier ist ein Schema, das dir helfen kann, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu prüfen: 1. **Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter** - Es muss eine ordentliche Kündigung vorliegen. 2. **Widerspruch des Mieters** - Der Mieter muss der Kündigung widersprechen. 3. **Form und Frist des Widerspruchs (§ 574b BGB)** - Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. - Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter zugehen. 4. **Sozialklausel (§ 574 Abs. 1 BGB)** - Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. 5. **Härtegründe (§ 574 Abs. 2 BGB)** - Beispiele für Härtegründe sind: - Fortgeschrittenes Alter - Krankheit - Schwangerschaft - Mangel an Ersatzwohnraum - Verwurzelung im sozialen Umfeld 6. **Interessenabwägung** - Es erfolgt eine Abwägung der Interessen des Mieters gegen die Interessen des Vermieters. 7. **Gerichtliche Entscheidung (§ 574a BGB)** - Wenn keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht über den Widerspruch. Dieses Schema hilft dir, die einzelnen Schritte und Voraussetzungen des Widerspruchsrechts nach § 574 BGB systematisch zu prüfen.
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]