Was spricht gegen die Rücknahme der Klage bei sofortigem Zahlungsausgleich durch den Beklagten?

Antwort

Grundsätzlich spricht gegen die sofortige Rücknahme der Klage, dass der Kläger möglicherweise Anspruch auf Erstattung der Verfahrenskosten hat. Wenn der Beklagte den Zahlungsanspruch erst nach Klageerhebung erfüllt, könnte der Kläger argumentieren, dass die Klageerhebung notwendig war, um den Beklagten zur Zahlung zu bewegen. In diesem Fall könnte der Kläger die Kosten des Verfahrens dem Beklagten auferlegen lassen. Eine sofortige Rücknahme der Klage könnte dazu führen, dass der Kläger auf diesen Kosten sitzen bleibt.

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